Energieauditverpflichtung Neu:
Die wichtigsten Infos!

Das Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 geht in die finale Beschlussphase! Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte (auf Basis der Regierungsvorlage):
Geltungsbereich:
Das Gesetz sieht eine Erweiterung der von der Energieauditverpflichtung betroffenen Betriebe vor.
Die Definition großer Unternehmen ab 250 Beschäftigten oder Umsätzen und Bilanzsummen von mehr als 50 Mio./43 Mio. € erfolgt auf Basis der EU-Verordnung. Darunter fallen künftig auch jene Betriebe abseits der Bundesgrenzen, die gemeinsam im Unternehmensverbund (> 50 % im Eigentum oder > 50 % Eigentum an anderen Unternehmen) die Schwellenwerte im vorangegangenen Jahr überschritten haben.
Frist:
Energieaudits müssen alle vier Jahre an die neue Behörde E-Control gemeldet werden. Die Frist läuft
ab der letzten Meldung und endet jeweils am 30.11. Achtung: sollten Sie bereits heuer verpflichtet sein, besagen die Übergangsbestimmungen eine Fristverlängerung der Meldung bis 30. November 2024. Verpflichtete Unternehmen können für den Zeitraum vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes ordnungsgemäß nach EEffG 2014 durchgeführte Energieaudits oder Managementsysteme melden.
Managementsysteme & Dokumentation
Die Auditverpflichtung kann ebenso durch die Einrichtung eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems erfüllt werden.
In allen Fällen ist die Einhaltung der Mindestvorgaben mittels standardisierten Kurzberichts zu dokumentieren. Bei Energieaudits ist überdies zumindest alle vier Jahre ein Energieauditbericht erforderlich.
Unsere Leistungen zur Erfüllung Ihrer Pflicht:
Gerne beraten & unterstützen Sie unsere gelisteten EnergieauditorInnen und ManagementsystemexpertInnen – objektiv und unabhängig – bei der Erfüllung Ihrer Energieauditverpflichtung.
Kontaktieren Sie unser Experteam für mehr Informationen!