Nachhaltigkeitsberichtspflicht –
welche Vorbereitungen JETZT zu treffen sind!

Die momentanen klimapolitischen Verschärfungen haben neue Brisanz in die Debatte um das Thema Nachhaltigkeit gebracht. Umso wichtiger ist, dass sie ehrlich und tabulos geführt wird – gestützt durch Transparenz. Was es angesichts dessen braucht, ist eine fundierte Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Sie visualisiert die vom Betrieb bereits gesetzten Klimaschutzmaßnahmen und zeigt noch offenen Handlungsbedarf glaubwürdig auf.
Berichtspflicht – die wesentlichsten Informationen:
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die Berichtspflichten ab 2025 auf alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und alle am regulierten Markt gelisteten Unternehmen (ausgenommen Kleinstkapitalgesellschaften) erweitert. Darüber hinaus ist eine externe Prüfung von unabhängigen Dritten verpflichtend vorgesehen.
Berichtstandard neu – das ist bereits bekannt:
Berichtet wird zukünftig anhand eines einheitlichen EU-Standards. Soweit bisher bekannt ist, wird es mehrere Teile (unterschieden nach Sektoren) geben. Die Veröffentlichung des sektorübergreifenden Standards ist mit Juni 2023 geplant.
Timeline – so sollten Sie vorgehen:
Mit dem Ziel die Vorgaben gesetzeskonform umzusetzen, raten wir zu frühzeitigen Vorbereitungen.
Dies erfordert zunächst eine Analyse und einer Priorisierung der größten Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Die Herausforderungen liegen daraufhin insbesondere in der Bildung geeigneter Kennzahlen und Datenerhebung der jeweiligen Themenbereiche. Ein Testlauf, mindestens ein Jahr vor Verpflichtung, mindert das Auftreten von Nichtkonformitäten und schafft im Bedarfsfall Zeit diese auszugleichen.
Angesichts der komplexen Auseinandersetzung ist es zielführend, die gesammelten Daten in Form eines CSR- & Nachhaltigkeitsberichts aufzubereiten. Dieser dient als glaubwürdiges Kommunikationsinstrument und stärkt das betriebliche Vertrauen, sowohl intern als auch extern.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erfüllung der Berichtspflicht oder Erstellung
Ihres CSR- & Nachhaltigkeitsberichts?
Ihr Experte, DI (FH) Martin Hinterndorfer, berät Sie gerne!
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